ZOLL & KULTURGÜTER

Zoll-, Kulturgut- und CITES-Formalitäten werden in Luxemburg abgewickelt.

Zollanmeldungen, Transitdokumente, ATA-Carnets, CITES-Genehmigungen und Genehmigungen für Kulturgüter. Wir stellen diese aus oder kümmern uns um die von Ihnen bereitgestellten Unterlagen.

Wir antworten an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.

Zollformalitäten für Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr sowie ATA-Carnet und CITES.

Wir stellen die für Ihre Sendung erforderlichen Dokumente aus oder kümmern uns um die von Ihnen bereitgestellten Dokumente und erledigen die Abfertigung.

01

Importieren

Wir reichen die Einfuhrzollanmeldung am Flughafen Luxemburg ein und begleiten den Vorgang, bis die Fracht freigegeben wird.

02

Exportieren

Wir erstellen und reichen die Ausfuhranmeldungen ein, damit die Fracht vor der Abfahrt abgefertigt wird.

03

Transit (T1)

Wir stellen die T1-Transitpapiere aus oder kümmern uns um die Verwaltung und Abfertigung der von Ihnen vorgelegten Papiere.

04

ATA-Carnet

Wir kümmern uns um die vorübergehende Einfuhr für Messen und Ausstellungen sowie um das Carnet bei jedem Grenzübertritt.

05

CITES

Wir beschaffen Bescheinigungen für geschütztes pflanzliches oder tierisches Material, die unabhängig vom kulturellen Wert des Objekts erforderlich sind.

EU-Einfuhrgenehmigungen für 2025, europäische und nationale Lizenzen.

Wir beschaffen die Ein- und Ausfuhrgenehmigungen, die für Ihre Kulturgüter erforderlich sind.


01

EU-Einfuhrgenehmigung (ab 2025)

Erforderlich ab 2025, sofern die Alters- und Wertgrenzen erreicht sind. Es gibt zwei Stufen: eine Einfuhrgenehmigung für die sensibelsten Kategorien und eine Importeurerklärung für alle anderen. Wir ermitteln, welche Variante für Ihre Sendung erforderlich ist.

02

Europäische Ausfuhrgenehmigungen

In Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde beschaffen wir die erforderlichen Ausfuhrgenehmigungen für Kunstwerke, die sich derzeit in Luxemburg befinden. Wir kümmern uns außerdem um EU-Ausfuhrgenehmigungen, die in anderen Mitgliedstaaten ausgestellt wurden, legen diese beim Zoll zur Ausfuhr vor und stellen sicher, dass die Formalitäten vor der Abreise erledigt sind.

03

Nationale Genehmigungen für Kulturgüter

Die meisten EU-Länder schützen Kulturgüter auf nationaler Ebene. Bevor diese in ein anderes EU-Land oder ins Ausland verbracht werden dürfen, ist zunächst eine nationale Kulturgutgenehmigung erforderlich (beispielsweise die „Ausfuhrgenehmigung“ in Deutschland oder das „certificat de bien culturel“ in Frankreich). Wir beraten Sie zu den geltenden Vorschriften und beschaffen die erforderlichen Dokumente in Zusammenarbeit mit unseren lokalen Partnern.


Kurze Antworten zu Zoll und Compliance.

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen, die Spediteure uns zu Zollbestimmungen und Kulturgütern stellen. Da jede Sendung anders ist, wenden Sie sich bei konkreten Fragen bitte direkt an uns – wir melden uns an Werktagen innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.

Sind meine Kunstwerke von den EU-Einfuhrgenehmigungen für 2025 betroffen?

Dies hängt von zwei Kriterien ab – Alter und Wert –, die beide erfüllt sein müssen. Sind dies der Fall, benötigt die Sendung entweder eine Einfuhrgenehmigung für die sensibelsten Kategorien oder eine Importeurerklärung für die übrigen. Senden Sie uns die grundlegenden Informationen zum Werk zu, und wir teilen Ihnen mit, welche Regelung gilt.

Was kommt zuerst: die nationale oder die europäische Ausfuhrgenehmigung?

In einigen Ländern muss zunächst die nationale Zulassung eingeholt werden, bevor die europäische beantragt werden kann. Wir prüfen, welche Anforderungen das Herkunftsland stellt, und stimmen die beiden Schritte entsprechend aufeinander ab.

Woran erkenne ich, ob ein Objekt unter das CITES-Übereinkommen fällt?

Wenn Ihr Kunstwerk oder Sammlerstück aus tierischen oder pflanzlichen Materialien (wie Holz, Leder, Elfenbein usw.) besteht, unterliegt es möglicherweise den CITES-Beschränkungen, unabhängig von seinem Wert. Den Status können Sie auf der CITES-Website (www.cites.org) überprüfen. Im Zweifelsfall senden Sie uns bitte die Materialbeschreibung zu, dann prüfen wir, welche Anforderungen für den Versand gelten.

Können Sie anhand der Zollunterlagen arbeiten, die wir bereits vorliegen haben?

Ja. Wir stellen die Dokumente entweder selbst aus oder bearbeiten und wickeln die von Ihnen bereitgestellten Dokumente ab, einschließlich der T1-Transitdokumente. Beide Vorgehensweisen sind bei uns gängige Praxis.

Kümmern Sie sich allein um die Zollabfertigung, ohne den Transport?

Ja. Jede Dienstleistung im Toolkit ist eigenständig. Sie können uns ausschließlich die Zoll- und Genehmigungsangelegenheiten überlassen und den Rest des Betriebs mit Ihren eigenen Partnern abwickeln.

Wird oft mit Bräuchen verbunden.

Benötigen Sie Hilfe bei einer Zollabfertigung oder einer Sendung mit Kulturgütern?

Wir sagen Ihnen genau, welche Unterlagen und Genehmigungen erforderlich sind.